§218 – Der Abtreibungsparagraf

Kaum ein Thema hat Politik und Gesellschaft so polarisiert wie der Streit um Paragraf 218. Befürworter und Gegner setzen sich nach wie vor vehement für Ihre Überzeugungen ein. Dabei gibt es auch durchaus radikale, konservative Vereinigungen wie die 1975 gegründete Europäische Ärzteaktion, die der Abtreibung den Kampf angesagt haben.

Seit 1995 gibt es das "Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz". Danach sind Abtreibungen rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau eine vorschriftsgemäße Beratung nachweist. Bei medizinischer und kriminologischer Indikation ist die Abtreibung ebenfalls nicht rechtswidrig. Zudem muss die Frau sich mindestens drei Tage vorher beraten lassen. Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden, soll jedoch dem Schutz des Lebens dienen.

Ein Kompromiss, der die Lage politisch und rechtlich beruhigte. Die katholische Kirche allerdings stieg im Jahr 2000 auf Drängen des Papstes aus der gesetzlichen Konfliktberatung aus, weil der Beratungsnachweis zu einer Abtreibung berechtigt.

Die Meinungen über das Abtreibungsrecht gehen auch heute noch auseinander. Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Böckenförde, bemängelt, dass der Gesetzgeber seine Pflicht, Abtreibungen und Lebensschutz in Deutschland verlässlich zu beobachten, nicht ernst genug nehme, denn das Bewusstsein für den Schutz des ungeborenen Lebens bleibt nur lebendig, wenn es immer wieder ins Gespräch gebracht wird.